Allgemeine Informationen

UNTERRICHTSFREIE TAGE

An Tagen, an denen in den Pflichtschulen unterrichtsfrei ist, gibt es auch in der Musik-Werkstatt keinen Unterricht.

HAFTUNG

Die Erziehungsberechtigten nehmen zu Kenntnis, dass die Veranstaltungen der Musik-Werkstatt von geeigneten Personen betreut werden, die sich größte Mühe geben, Unglücks- und Schadensfälle jeder Art zu vermeiden. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt und die Musik-Werkstatt nur für solche Schäden haftet, die von der Versicherung auch anerkannt und gedeckt sind. Es wird keine Haftung für den Hin- und Heimweg der Teilnehmer(innen) zum Treffpunkt bzw. von der Ausstiegs- und Einstiegsstelle übernommen. Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass ihr(e) Kind(er) zeitgerecht gebracht werden, bzw. nach der Veranstaltung abgeholt bzw. versorgt wird (werden). Bei Ausfall einer oder mehrerer Einheiten oder Veranstaltungen wird weder die Aufsicht noch die Haftung für die angemeldeten Kinder übernommen, dies gilt auch vor und nach der Veranstaltung.

AUSTRITT

Ein Austritt von einem bereits angemeldeten Kind bzw. während des Schuljahres muss schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt der Austritt während eines Schuljahres, so ist keine Rückerstattung des Beitrages möglich (Ausgenommen: Wohnortwechsel, Erkrankungen, die länger als einen Monat dauern). Erfolgt der Austritt bis zum Ende des ersten Semester, so wird für das zweite Semester kein Beitrag mehr verrechnet.

 

 

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© Maria Burgstaller